Studienvoraussetzungen:
- die für das Land Baden-Württemberg gültigen Bestimmungen für den Zugang zum Studium an einer Hochschule
- eine in der Regel mindestens einjährige (ehrenamtliche) Mitarbeit des Bewerbers in einer Gemeinde, Gemeinschaft oder in einem Jugendverband
- die Bejahung der Zielsetzung der IHL im Sinne der Grundordnung, die Respektierung von Glaubensüberzeugungen anderer und eine Bereitschaft, sich mit dem Gegenwartsbezug der biblischen Botschaft auseinanderzusetzen
- für fremdsprachige Studierende der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse
- die Beherrschung der englischen Sprache, da einige Module und verschiedene Lehr- und Vortragsveranstaltungen an der IHL in englischer Sprache stattfinden
Derzeit ist die Fachhochschulreife in Baden Württemberg Voraussetzung für ein Studium. Die Fachhochschulreife kann in Baden-Württemberg durch einen der folgenden Abschlüsse erworben werden:
- Abschluss eines einjährigen Berufskollegs zum Erwerb der Fachhochschulreife,
- Abschluss eines zwei- oder dreijährigen Berufskollegs, teilweise mit Zusatzunterricht und Zusatzprüfung,
- Abschluss einer Berufsschule mit Zusatzunterricht und -prüfung und Abschluss einer dualen Ausbildung,
- Abschluss einer Fachschule für Wirtschaft, Technik/Gestaltung oder einer Fachschule für einzelne Branchen (teilweise mit Zusatzunterricht und -prüfung),
- Abschluss an einer Akademie für Betriebsmanagement im Handwerk,
- Abschluss besonderer Lehrgänge der Polizei oder der Bundeswehr.
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte:
Studieren können in Baden-Württemberg auch Berufstätige ohne Abitur, nämlich qualifizierte Personen, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, aber eine berufliche Aus- und Fortbildung erfolgreich absolviert haben. So steht Meistern und Absolventen gleichwertiger beruflicher Fortbildungen der allgemeine Hochschulzugang offen.
Damit sind – seit dem Wintersemester 2010 / 11 – Meister und Absolventen gleichwertiger Fortbildungen beim Hochschulzugang den Abiturienten allgemeinbildender Gymnasien gleichgestellt.
Kontakt
Sandra Oesau,
Studierendensekretariat, Assistentin des Kanzlers
Telefon: 07052 17-7299
Fax: 07052 17-7304
E-Mail: sandra.oesau@ihl.eu