Studierende mit Behinderung und / oder chronischer Erkankung haben einen Anspruch auf Nachteilsausgleiche, sofern sie bei der Durchführung ihres Studiums und/oder dem Ablegen von Prüfungen infolge ihrer Beeinträchtigung gegenüber ihren Mitstudierenden benachteiligt sind. Dieser Anspruch ist gesetzlich im SGB IX § 126 Nachteilsausgleich verankert.
Die Sicherstellung und Evaluierung des Nachteilsausgleichs an der IHL wird durch die Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen umgesetzt. Grundlage für ihr Handeln ist das Konzept der IHL für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen.
Kontakt
Dipl.-Soz.päd. Esther Kenntner,
Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen
Telefon: 07052 17-7338
Fax: 07052 17-7304
E-Mail: esther.kenntner@ihl.eu